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   BSG, 22.12.2008 - B 5 R 470/08 B   

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BSG, 22.12.2008 - B 5 R 470/08 B (https://dejure.org/2008,62914)
BSG, Entscheidung vom 22.12.2008 - B 5 R 470/08 B (https://dejure.org/2008,62914)
BSG, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - B 5 R 470/08 B (https://dejure.org/2008,62914)
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  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.12.2008 - B 5 R 470/08 B
    Gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG kann der geltend gemachte Verfahrensmangel allerdings nicht auf eine Verletzung der §§ 109 und 128 Abs. 1 Satz 1 SGG und auf eine Verletzung des § 103 SGG nur gestützt werden, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4 mwN).

    5 Soweit - wie hier sinngemäß - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: 1. Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, 2. Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen und zur weiteren Sachaufklärung hätten drängen müssen, 3. Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und 4. Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5).

  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 22.12.2008 - B 5 R 470/08 B
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist in einem solchen Fall grundsätzlich davon auszugehen, dass sich der Beweisantrag erledigt hat (stellvertretend: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BSG, 22.12.2008 - B 5 R 470/08 B
    13 Zwar ist die Vorschrift verletzt, wenn eine Beweiswürdigung völlig fehlt (BFH in NVwZ-RR 1995, 239; BGHZ 39, 333, 337 f).
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